FAQs
Praktika

Praktika

 F:

Habt ihr Altmeister für das physikalische Anfängerpraktikum?

A:

Nein!!! 

F:

Wieso habt ihr keine Altmeister für das AP in der Fachschaft?

A:

Anders als im Fortgeschrittenenpraktikum ist es im AP verboten, für die Erstellung eines Versuchsprotokolls einen Altmeister zu verwenden. Sollte dennoch jemand auf die Idee kommen, in der Fachschaft nach einem AM zu fragen, so sei ihm an dieser Stelle gesagt, dass es unter den Fachschaftlern durchaus "Bremser" gibt, die seine Anfrage unter Umständen an den betreuenden Assistenten weitergeben ;-P

F:

Was ist überhaupt ein Altmeister?

A:

Unter einem Altmeister versteht versteht man ein "altes" Protokoll, welches zu einem bestimmten Versuch von einem oder mehreren Studenten bereits verfasst wurde. Im Fortgeschrittenenpraktikum darf bei der Ausarbeitung seines eigenen Protokolls auf einen AM zurückgegriffen werden, wobei er jedoch nur als Hilfestellung gedacht ist und nicht nur einfach abgeschrieben werden sollte. Der Link zu den Online-Protokollen ist auf dieser Homepage unter dem Link "FP" zu finden, Username und Passwort erfragt bitte in der Fachschaft oder bei euren Kommilitonen.

F:

 Wie lautet das Passwort für die FP-Protokolle

 A:

Frag direkt in der Fachschaft nach, da wird es dir verraten

 

Zuletzt aktualisiert am Samstag, 20. Mai 2006 um 00:53 Uhr
 
Prüfungen

 Prüfungen

 

F:
Für welche Prüfungen muss ich mich beim Prüfungsamt anmelden?
A:
Für die Orientierungsprüfung, alle Vordiplomsprüfungen (Chemie, Mathe, Theo und Experimentalphysik), sowie die Hauptdiplomsprüfungen.
F:
Wenn ich durch eine Prüfung durchgefallen bin muss ich mich dann nochmal anmelden?
A:
Ja.
F:
Wo melde ich mich außer beim Prüfungsamt sonst an?
A:
Für Chemie bei der Sekretärin der Chemiker (Panicker-Otto), um den Termin zu klären.
Für die sonstigen Vordiplomsprüfungen reicht die Anmeldung beim Prüfungsamt aus. Der Termin der mündlichen Expeimentalphysikprüfungen hängt irgendwann vor dem Büro der Prüfungssekretärin der Fakultät (Frau Schier 2. rechts von den blauen Aufzügen) aus. Den Termin der Wahlfachprüfungen macht man direkt beim Prof aus. Für die Experimentalphysikhauptdiplomprüfung muss man außerdem zu Frau Schier; für die Theohauptprüfung zu Frau Poljak (5. Stock blauer Aufzug links). Dort müssen die notwendigen Scheine vorgezeigt werden.
F:
Was ist wenn ich noch nicht alle benötigten Scheine habe kann ich mich trotzdem anmelden.
A:
Du kannst dich unter Vorbehalt anmelden. Wenn du den Schein nicht bekommst meldest du dich rechtzeitig vorher wieder ab. Schreibst du mit obwohl du die Voraussetzungen nicht hast, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Im schlimmsten Fall kann so etwas auch als Täuschungsversuch gewertet werden.

F:
Bis wann muss ich welche Prüfung machen?
A:
Die Orientierungsprüfung muss bis zum Beginn des 3. Semesters abgelegt sein und bis zum Beginn des 4. Semesters bestanden sein.
Die Vordiplomsprüfung (Ex- und Theo) wird in der Regel nach dem 4. Semester abgelegt. Bis zum Beginn des 7. Semesters muss sie bestanden sein, sonst ist der Prüfungsanspruch weg. Die Wahlfächer sollten noch im 7. Semester abgelegt werden(oder in den Semesterferien), sonst fallen sie mit Ex- und Theo in den 3-Wochenblock.

Was ist die Blockregelung
A:
Experimentalphysik und Theoretische Physik müssen  im Vordiplom innerhalb von 4 Wochen, im Hauptdiplom innerhalb von 3  Wochen geprüft werden. Wird Mathe oder Chemie nach dem 4. Semester abgelegt, so müssen sie auch in diesen 4 Wochen geprüft werden. Genauso fallen  Wahlfächer, die nach dem 7. Semester geprüft werden, in den 3-Wochen-Block der Hauptdiplomsprüfungen. Werden beide Wahlfächer erst nach dem siebten Semester geprüft, so sind sie wiederum in einem Block von 4 Wochen mit den anderen Hauptdiplomsprüfungen abzulegen.  Diese Regelung gilt jedoch nur für "den ersten Versuch". Solltet ihr z.B. Mathe nach dem 3. Semester nicht bestehen, so greift die Regelung beim Nachtermin (ein Semester später) für die gleiche Prüfung nicht. Kann zu einer bereits angemeldeten Prüfung wegen Krankheit  nicht angetreten werden, so fällt der "neue erste Versuch" auch nicht in die Blockregelung.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, 20. Mai 2006 um 13:23 Uhr